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Gesetzliche Grundlagen

  • Für welche Objekte müssen Feuerwehrpläne erarbeitet werden?
    • Objekte die dem Bundesseuchenschutzgesetz unterliegen
    • Objekte, in denen Wasserschadstoffe vorhanden sind
    • Objekte, in denen eine Brandmeldeanlage auf die Feuerwehrleitstelle aufgeschaltet ist
    • Abfalllager im Sinne der TRGS 520
    • wenn es sich um Objekte oder Anlagen handelt, die einen unwiederbringlichen kulturellen Wert darstellen
    • wenn dies durch die Bauordnungsbehörde im Rahmen von Baugenehmigungen bzw. Bauzustandsbesichtigungen gefordert wird
    • wenn die Feuerwehr es im Ergebnis von Brandverhütungsschauen fordert
    • wenn dies in speziellen Sonderbaurichtlinien oder sonstigen Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften oder technischen Regeln gefordert wird

 

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  • image01 Fluchtpläne
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    Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

    Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3 und DIN 23601

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    Erstellung von Geschossplänen

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    Erstellung von Übersichtsplänen

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